Freitag, 20. Juli 2012

Zwischenruf

Wenn es zutrifft, dass sich die Richter am BVerfG bei ihrer Entscheidung zum ESM von der Frage leiten lassen wollen, wer die besseren „Prognosemöglichkeiten“ hat - das Gericht oder die Politik - dann gute Nacht Deutschland. Die Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht, weil das politische
Vorgehen mit dem Grundgesetz nicht übereinstimmt. Weil die Berliner Volksverräter erst handeln und danach die Gesetze so angleichen, dass ihre unrechtmäßigen Handlungen durch die neuen Paragraphen wieder abgedeckt werden. Nicht etwa, weil man den Prognosen der Regierung nicht trauen dürfe. Was die Wert sind, haben die letzten Jahre bewiesen und der Protestaufruf namhafter Wirtschaftswissenschaftler liegt doch auch auf dem Tisch. Bessere Prognosemöglichkeiten? Wenn es sich der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle, von dem die Äußerungs stammen soll, da mal nicht zu einfach macht. Der 12. September 2012, wird also zum „Tag der Wahrheit“, nicht nur für den ESM und die Unversehrheit der nationalen Integrität Deutschlands, sondern auch für die Frage, was wiegt mehr - Grundgesetz oder Prognose? Demokratie oder ESM-Diktatur? Gewaltenteilung oder politische Machtbesessenheit?



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