Donnerstag, 6. September 2012

Endlich ein Aktenzeichen zu ESM-Strafanzeige: 71 AR 238/12 2

Etwas mehr als 2.000 Strafanzeigen wegen Hochverrats bzw. des Verdachts auf Hochverrat sind bei den unterschiedlichsten deutschen Staatsanwaltschaften gegen Mitglieder des Bundestages, des Bundeskabinetts und des Bundesrates eingegangen. Diese Anzeigen hatte das Aktionsbündnis "Direkte Demokratie e.V." in Stuttgart durch eine Anzeige eines Mitgliedes und dem anschließenden Aufruf, sich dieser Anzeige anzuschließen bzw. selbst eine zu erstatten, veranlaßt. Quer durch Deutschland haben sich daraufhin Bürger entschlossen, sich hinter den Anzeigeerstatter zu stellen und eine entsprechende Erklärung abgegeben. Lange
 Zeit sah es so aus, als würde die Angelegenheit einfach im Sande verlaufen; von keiner Staatsanwaltschaft war bisher ein Aktenzeichen bekanntgegeben worden, so daß sich das Aktionsbündnis dazu veranlaßt sah, dem Generalbundesanwalt durch Vorlage der Mitzeichner-Namen zu dokumentieren, dass es sich bei den Strafanzeigen um mehr als eine willkürliche Aktion eines Einzelnen handelt.

Eine Anzeige in Bayern aus den letzten Augusttagen hat offensichtlich bei einer Staatsanwaltschaft zu einer ernstzunehmenden Aktion geführt. Es gibt jetzt ein offizielles Vorermittlungsverfahren und ein Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft im niederbayerischen Landshut, wie im Nachrichten-Blog "ADLKOFENER BLATT'L" zu lesen. Was es mit einem "Vorermittlungsverfahren" auf sich hat und wie der nächste Schritt aussehen könnte, ist im Manuskript einer Vorlesung aus dem Wintersemester 2009/10 von RiOLG Prof. Dr. Joachim Vogel, Tübingen, nachzulesen. 

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